Eine Versammlung muss nach § 5 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG) grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet werden. Bei der Berechnung der Frist werden Sonntage, gesetzliche Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet. Bitte beachten Sie, dass Anzeigen nur in unseren Geschäftszeiten (Montag und Dienstag von 8 bis 15:30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr) wahrgenommen und bearbeitet werden können.
Die mit einem * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtangaben. Die sonstigen Angaben darüber hinaus sind hilfreich, jedoch freiwillig.
Hinsichtlich der Hilfsmittel wird darauf hingewiesen, dass die Versammlungsbehörde Angaben hierüber verlangen kann, soweit dies zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Die Angabe bestimmter Hilfsmittel ist jedoch dringend erforderlich, so z. B. von in den Himmel aufsteigenden Luftballons oder von Feuer, da hier die Beteiligung der Dt. Flugsicherung bzw. der Feuerwehr erforderlich ist. Manche beabsichtigte Hilfsmittel oder sonstige Aktionen wiederum können noch die Einholung der Erlaubnis einer anderen Behörde durch Sie erfordern, weil diese keine funktionale Bedeutung für die Durchführung der Versammlung haben und insofern nicht versammlungsimmanent sind (denkbar z. B. bei einem Zelt zum Schutz vor Regen oder einem Imbissstand). Durch die rechtzeitige Mitteilung solcher Hilfsmittel bzw. sonstiger Aktionen können Sie vermeiden, dass es vor Ort bei der Versammlung zu Diskussionen über deren Zulässigkeit oder Unzulässigkeit kommt.
Versammlungsort einschließlich des geplanten Streckenverlaufs bei sich fortbewegenden Versammlungen (ggf. mit Auftakt-, Zwischen- und Abschlusskundgebungen inkl. Dauer)
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
*) Pflichtfelder
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