Bei Fragen bezüglich des Niedersächsischen Hundegesetzes (Registrierung, Sachkundenachweis etc.) wenden Sie sich bitte an die Ordnungsabteilung der Stadt Burgdorf.
Eine evtl. Einzugsermächtigung erteilen Sie bitte mit dem gesonderten Vordruck der Stadtkasse Burgdorf. Diese erhalten Sie zusammen mit dem Hundesteuerbescheid.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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