Gemäß der aktuellen Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf ist bei der Rückgabe einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit eine Pflegepauschale je Stelle und Jahr an die Stadt Burgdorf zu entrichten.
Nach Einreichen Ihres Antrages erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid. Nach Eingang der Zahlung wird die Einebnung der Grabstelle in Auftrag gegeben.