Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser (Niederschlagswasser)

Vorspann

Der Eigentümer eines Grundstücks muss für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser (Niederschlagswasser) eine Genehmigung gem. § 5 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 bei der Abteilung Tiefbau beantragen. Sind mehrere Personen Grundstückseigentümer, reicht es aus, wenn der Antrag von einem Miteigentümer gestellt wird. Mieter, Pächter oder Nutzer von Grundstücken sind nicht antragsberechtigt.

Die Eintragungen brauchen nicht maßstabsgerecht zu sein. Für die Bearbeitung des Antrages ist gemäß Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Burgdorf vom 13.02.1997 in der z. Zt. gültigen Fassung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 € zu erheben.

Folgende Unterlagen sind einzureichen: Lageplan, Versickerungsnachweis (Bodengutachten oder Selbsttest), bei Gewerbebetrieben eine Wasserrechtliche Erlaubnis. 

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