Der Eigentümer eines Grundstücks muss für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser (Niederschlagswasser) eine Genehmigung gem. § 5 der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 bei der Abteilung Tiefbau beantragen. Sind mehrere Personen Grundstückseigentümer, reicht es aus, wenn der Antrag von einem Miteigentümer gestellt wird. Mieter, Pächter oder Nutzer von Grundstücken sind nicht antragsberechtigt.
Die Eintragungen brauchen nicht maßstabsgerecht zu sein. Für die Bearbeitung des Antrages ist gemäß Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Burgdorf vom 13.02.1997 in der z. Zt. gültigen Fassung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 35,00 € zu erheben.
Folgende Unterlagen sind einzureichen: Lageplan, Versickerungsnachweis (Bodengutachten oder Selbsttest), bei Gewerbebetrieben eine Wasserrechtliche Erlaubnis.
(Wohn-)gebäude
Vorhandene Fläche in m²
Zu versickernde Fläche in m²
Garage / Carport / Nebengebäude
Befestigte Oberflächen (z.B. Zufahrt-, Stell-, Wegflächen, Terrasse)
Das auf dem Grundstück anfallende Regenwasser von Dach- und Hofflächen soll auf dem Grundstück versickert werden. Zur Befreiung ist ein Nachweis zur Versickerungsfähigkeit des Bodes notwendig.
Information zum Testversuch finden Sie hier.
Wassermenge in Liter / 10 Minuten
Sollten Ihre Anlagen die zulässige Dateigröße überschreiten nehmen Sie bitte über tiefbau@burgdorf.de Kontakt mit uns auf.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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