Für jedes Kalenderjahr ist ein erneuter Antrag mit Lageplan bzw. Übersichtsplan zu stellen. Sollten die Unterlagen nicht oder nicht vollständig abgegeben werden, kann eine Erlaubnis nicht erteilt werden. Solange keine Erlaubnis erteilt wurde, ist es Ihnen untersagt, eine Außenbewirtschaftung zu betreiben und Mobiliar u. ä. vor Ihrer Gaststätte/Bewirtschaftungsfläche aufzustellen. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig.