Der Antrag auf Erteilung einer Zustimmung gem. § 68 Abs. 3 TKG für die Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien sowie Glasfaserleitungen ist mindestens 3 Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der Tiefbauabteilung incl. Lageplan im Maßstab 1:1000 sowie einer Trassenerläuterung einzureichen.
Genehmigungspflichtig sind Aufgrabungen gem. den „Allgemeinen Hinweisen und Auflagen für Leitungsträger zur Ausführung von Tiefbauleistungen im Stadtgebiet Burgdorf“ Stand Juli 2021.
Kleinbaumaßnahmen mit einem geringen Umfang wie z.B. die Herstellung eines Hausanschlusses mit einer Leitungs-trassenlänge < 10 m sowie punktuelle Kabelstörungen sind lediglich der Tiefbauabteilung anzuzeigen.