Tod

Informationen zur Lebenslage

Leistungen in der Lebenslage Tod betreffen insbesondere Angehörige und Hinterbliebene, für die es zum einen zahlreiche staatliche Unterstützungsleistungen gibt, und die zum anderen Belange des Verstorbenen regeln müssen.

DetailinformationenzuklappenBestattung
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen  von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet.  Je nach Region können Sie wählen zwischen -Erdbestattung -Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung) -Anonyme Bestattung Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche...
DetailinformationenzuklappenBestattungsplatz anlegen/ erweitern - Genehmigung
Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten. Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.
DetailinformationenzuklappenErbschaftssteuer
Durch die Erbschaftsteuer wird die Vermögensübertragung durch den Tod des Erblassers besteuert. Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben, d. h. sie knüpft an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an. Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt. Die Frage, ob und in welcher Höhe...
DetailinformationenzuklappenKriegsopferfürsorge
DetailinformationenzuklappenRente / Rentenversicherung
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.
DetailinformationenzuklappenSterbefall - anzeigen
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden. Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung): Die Person,   -die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, -in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und -die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, ist...
DetailinformationenzuklappenSterbeurkunde
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.  Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
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