Geschäftsauflösung & Unternehmensübergang
Informationen zur Lebenslage
Zu der Geschäftslage Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang gehören die drei Fälle der Unternehmensaufgabe, der Insolvenz und des Unternehmensübergangs. Wird eine unternehmerische Tätigkeit aufgegeben, muss das Unternehmen steuerlich und bei Bedarf gewerblich abgemeldet werden. In einigen Branchen muss darüber hinaus bereits die geplante Geschäftsaufgabe gemeldet werden. Wird das Unternehmen übernommen, kann eine Genhemigung erforderlich sein und im Einzelfall sogar eine Fusionsprüfung erfolgen.

Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung Gestattung
Nach dem Tode einer Gewerbetreibenden/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung
-des überlebenden Ehegatten oder der überlebenden Lebenspartnerin/des überlebenden Lebenspartners
-der minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit
-der Nachlassverwalterin/des Nachlassverwalters, der Nachlasspflegerin/des Nachlasspflegers oder der Testamentsvollstreckerin/des Testamentvollstreckers
in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigten...

Insolvenzverwalter – Aufnahme in die Vorauswahlliste
Voraussetzung für die Bestellung als Insolvenzverwalterin/Insolvenzverwalter bzw. Treuhänderin/Treuhänder in einem Insolvenzverfahren ist regelmäßig die vorherige Aufnahme in eine von dem Insolvenzgericht geführte Vorauswahlliste. Zuständig für das Vorauswahlverfahren ist die jeweilige Insolvenzrichterin/der jeweilige Insolvenzrichter, die/der die Eignungskriterien festzulegen hat und transparent machen muss.
Die Insolvenzverwalterin/der Insolvenzverwalter erlangt mit der Eröffnung des...

Verbraucherinsolvenz Treuhänder - Bestellung
Wer bei Verbraucherinsolvenzverfahren als Treuhänder, auf den die pfändbaren Bezüge des Schuldners übergehen, tätig werden will, muss von der zuständigen Stelle bestellt werden. Die zuständige Stelle prüft vor der Bestellung die Eignung in jedem Einzelfall, insbesondere, ob es sich um eine geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person handelt.
Treuhänder haben den Schuldner über die Abtretung der pfändbaren Bezüge zu unterrichten. Sie haben die...