Bauen & Immobilien

Informationen zur Lebenslage

Die Geschäftslage Bauen und Immobilien umfasst alle einschlägigen Leistungen für die Planung, Errichtung und Verwaltung von Immobilien. Betroffen sind demnach nicht nur Unternehmen aus der Baubranche. Die Geschäftslage hat einen engen Bezug zu der Lebenslage Hausbau und Immobilienerwerb von Bürgern, deren Leistungen zu einem großen Teil primär der Geschäftslage Bauen und Immobilien zugeordnet sind.

DetailinformationenzuklappenAbbruchgenehmigung
Für die Beseitigung von baulichen Anlagen (Abbruch) gelten u. a. auch die Regelungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Mit Ausnahme von Hochhäusern oder eines nicht im Anhang zur Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) genannten Teiles einer baulichen Anlage bedarf der Abbruch oder die Beseitigung einer baulichen Anlagen keiner Anzeige. Hochhäuser oder ein nicht im Anhang zur NBauO genannter Teil einer baulichen Anlage sind nach § 60 Abs. 3 NBauO der zuständigen Stelle...
DetailinformationenzuklappenAbgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungen und sonstiges Teileigentum) kann die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig. Es kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für sämtliche Gebäude auf einem Grundstück erteilt werden.
DetailinformationenzuklappenAnliegerbescheinigung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit. Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht: -Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)), Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)) -Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB) -Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB) -Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen...
DetailinformationenzuklappenBauaufsicht
Die Bauordnungsabteilung überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für folgende Aufgaben: -Prüfen von Bauanträgen -Erteilen von Baugenehmigungen -Beantworten von Bauvoranfragen -baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschließlich Überwachung -Prüfen von Sonderbauten -Mitwirken bei der Brandschau
DetailinformationenzuklappenBaugenehmigung (Bauantrag)
Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Die verfahrensfreien Baumaßnahmen finden Sie im Anhang zu § 60 NBauO.
DetailinformationenzuklappenBaugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Die Errichtung von bestimmten Gebäuden und anderen baulichen Anlagen in Wohngebieten und Gewerbegebieten ist im Einzelfall ohne Baugenehmigung möglich und kann im Rahmen eines Mitteilungsverfahrens angezeigt werden. Welche Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen unter welchen Voraussetzungen genehmigungsfreie Baumaßnahmen sind und der schriftlichen Mitteilung bedürfen, ist in § 62 Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geregelt. Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrin/der...
DetailinformationenzuklappenBaulasten, Baulastenverzeichnis
Baulasten:  Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht. Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von...
DetailinformationenzuklappenBauleitplanung
Bauleitpläne: Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist für beides die Stadt Burgdorf. Die Stadt ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.   Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten...
DetailinformationenzuklappenBauvoranfrage
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauordnungsbateilung Auskunft zu Fragen über das Bauvorhaben anfordern. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob eine Grundstück nach den geltenden Bauplanungsrecht überhaubt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig...
DetailinformationenzuklappenBebauungsplan
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan (B-Plan) steht. Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen -zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet), -zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und...
DetailinformationenzuklappenBauvorlageberechtigung
Bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben tragen die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser (Bauvorlageberechtigte/Bauvorlageberechtigter) eine hohe Verantwortung. Sowohl der Bauantrag als auch die Bauvorlagen (zum Beispiel Bauzeichnungen und Berechnungen) müssen von ihnen unterschrieben und der zuständigen Stelle vorgelegt werden. Dazu muss die Entwurfsplanerin oder der Entwurfsplaner beurteilen können, ob alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen eingehalten wurden.
DetailinformationenzuklappenBodenrichtwertkarte - Auszug/Auskunft
Bodenrichtwerte dienen der Grundstücksmarkttransparenz. Sie stellen zonenweise durchschnittliche Lagewerte mit wertbeeinflussenden Merkmalen dar, die für die Mehrzahl der sich in der Zone befindlichen Grundstücke gelten sollen. Dabei wird stets angenommen, dass das Grundstück unbebaut ist, unabhängig von einer realen Bebauung. Bei der Auskunft wird der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter sowie mit seinen wertbestimmenden Merkmalen angegeben. Außer der Grundstücksmarkttransparenz dienen...
DetailinformationenzuklappenBodendenkmalpflege
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
DetailinformationenzuklappenDenkmalpflege
Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein. Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und...
DetailinformationenzuklappenErschließungs-, Straßenausbau- und Abwasserbeiträge
Erschließungsbeiträge Für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen (z. B. in Neubaugebieten) sind gemäß §§ 127 ff  Baugesetzbuch und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf Erschließungsbeiträge zu erheben. Der Erschließungsbeitrag wird für jede Straße gesondert berechnet. In den Erschließungsaufwand fließen u.a. die Kosten für die Herstellung der Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkplätze, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und auch der Grunderwerb der Straßenflächen....
DetailinformationenzuklappenErschließungsbeiträge
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger. Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen. Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu...
DetailinformationenzuklappenFlächennutzungsplan
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Burgdorf nehmen. Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan der Stadt. Er enthält die von der planenden Stadt gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen,...
DetailinformationenzuklappenFliegende Bauten
Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Fliegende Bauten bedürfen keiner Baugenehmigung. Sie dürfen jedoch nur aufgestellt werden, wenn eine Ausführungsgenehmigung erteilt worden ist. Die Ausführungsgenehmigung wird befristet in einem Prüfbuch erteilt und kann auf Antrag verlängert werden. Die Aufstellung muss rechtzeitig vorher der Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt werden. Seitens der Bauaufsicht...
DetailinformationenzuklappenFlurbereinigung
Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich. Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie Autobahnen, Bahntrassen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Trinkwasserschutzes...
DetailinformationenzuklappenFörderung Altenwohnungen als Mietwohnungen
Als Träger eines Neubaus, Aus- oder Umbaus von Wohnungen, Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und hilfe- und pflegebedürftige Menschen können Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung erhalten. Bauvorhaben für „Betreutes Wohnen“ haben Vorrang. Gefördert werden auch Maßnahmen zur energetischen Modernisierung.
DetailinformationenzuklappenGrundbuch
Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften (gebührenpflichtig) daraus beantragen. Soll beispielsweise das Eigentum an einem Grundstück übertragen , d. h. ein Grundstück gekauft oder verkauft oder ein...
DetailinformationenzuklappenGrunderwerbsteuer
Verwirklichen Sie einen Rechtsvorgang, der sich auf ein inländisches Grundstück bezieht, unterliegt dieser der Grunderwerbsteuer. Erwerben Sie bspw. durch Kauf ein Grundstück, fällt dafür Grunderwerbsteuer an, sofern der Vorgang nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Aber nicht nur der Kauf von Grundstücken löst Grunderwerbsteuer aus. Auch ein Grundstückstausch, das Meistgebot, die Abtretung von Rechten eines Übereignungsanspruchs, der Erwerb der Verwertungsbefugnis, der mindestens...
DetailinformationenzuklappenGenehmigung von Grundstückszufahrten und -zugängen
Die Genehmigung der Zufahrt ist nicht Bestandteil der Baugenehmigung. Ein Antrag auf Genehmigung ist zu stellen, wenn: - eine neue Zufahrt hergestellt werden soll. - eine weitere Zufahrt gewünscht wird. - Änderungen an der vorhandenen Zufahrt (z. B. Austausch der Oberflächenbefestigung, Änderung der Größe oder / und der Lage) vorgenommen werden sollen. In allen Fällen ist bei der Tiefbauabteilung der Stadt Burgdorf ein formloser Antrag mit beigefügtem Lageplan, in dem die geplante...
DetailinformationenzuklappenGrundstückswertermittlung
Vorrangige Aufgabe der amtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist es, durch Grundstückswertermittlungen sowie durch Marktbeobachtungen bzw. -analysen zur Transparenz des Grundstücksmarktes beizutragen. Die rechtliche Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung ist das Baugesetzbuch. Die Gutachterausschüsse erfüllen im Wesentlichen die folgenden Aufgaben: - Marktbeobachtung durch die Führung einer Kaufpreissammlung und Ableitung von Grundstücksmarktdaten - Marktaufklärung durch die...
DetailinformationenzuklappenLagepläne
Für die Verwirklichung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bei der entsprechenden (unteren) Bauaufsichtsbehörde bzw. dem zuständigen Bauamt (Stadt, Gemeinde oder Landkreis) zu stellen. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen. In der Regel reicht ein einfacher Lageplan aus. Der...
DetailinformationenzuklappenLandpachtverträge
DetailinformationenzuklappenLiegenschaftsbuch - Auszug/Auskunft
Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer benötigen Sie für zahlreiche Zwecke (Bauvorhaben, Bankkredite, Grundstücksaufteilung, Grundstücksverkauf, usw.) Auszüge, Informationen und Bescheinigungen zu Ihrem Grundstück. Das Liegenschaftskataster enthält die Angaben für Flurstücke und Gebäude in darstellender Form (Liegenschaftskarte) und beschreibender Form (Liegenschaftsbuch). Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis beinhaltet alle beschreibenden Elemente des Flurstücks...
DetailinformationenzuklappenLiegenschaftskarte - Auszug/Auskunft
Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Die Liegenschaftskarte enthält: -Grenzen und Nummern der Flurstücke, -Gebäude einschließlich der Hausnummer, -Tatsächliche Nutzung des Bodens, -Bauwerke, Infrastruktur, Gewässer, -ausgewählte topografische Informationen, -Verwaltungsgrenzen (Gemarkungs, Gemeindegrenzen, u. Ä.), -Bezeichnungen von Straßen, -auf Wunsch Ergebnisse der Bodenschätzung. Ein Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte wird u. a. für den...
DetailinformationenzuklappenKampfmittelbeseitigung
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten machen Sie sich strafbar und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus. Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel. Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen...
DetailinformationenzuklappenPlanfeststellung
Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden. Insbesondere die Errichtung und...
DetailinformationenzuklappenSicherung der Erschließung
DetailinformationenzuklappenTiergehege
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Anzeige. Keiner Anzeige bedürfen -Tiergehege, die eine Grundfläche von 50 m² nicht überschreiten und in denen keine Tiere der besonders geschützten Arten nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehalten werden, -Auswilderungsvolieren für dem Jagdrecht unterliegende Tierarten, wenn die Volieren nicht länger als einen Monat aufgestellt werden, -Anlagen für höchstens zwei Greifvögel, wenn die Vögel...
DetailinformationenzuklappenWidmung von Straßen
Mit der Widmung werden die im Eigentum der Stadt Burgdorf stehenden Straßen, Wege und Plätze der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die rechtlichen Voraussetzungen regelt das Niedersächsische Straßengesetz. Gewidmete Straßen, Wege und Plätze gestatten jedermann den erlaubnisfreien Gebrauch im Rahmen der Verkehrsvorschriften (sogenannter Gemeingebrauch). Mit der Widmung erfolgt gleichzeitig die Einordnung einer Straße als Gemeinde-, Regions-, Landes- oder Bundesstraße. Die Widmung kann...
DetailinformationenzuklappenWohnraumförderung
Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht. Gefördert werden -der Neubau, -der Erwerb, -die Modernisierung -die energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum für -Haushalte mit mindestens einem Kind,...
DetailinformationenzuklappenZerlegungsvermessung
Sie wollen Ihr Flurstück zerlegen oder haben sich mit einer Grundstückseigentümerin oder einem Grundstückseigentümer über den Kauf einer Teilfläche geeinigt? Dann können Sie hier die Zerlegungsvermessung beantragen. Bei der Zerlegungsvermessung werden die neuen Teilstücke festgelegt und, sofern gewünscht, durch Abmarkung (z. B. durch Grenzsteine) in der Örtlichkeit dokumentiert. Nicht auffindbare Grenzpunkte einer bestehenden Grenze können auf Antrag mit festgestellt und abgemarkt...
zurück