Mit der Widmung werden die im Eigentum der Stadt Burgdorf stehenden Straßen, Wege und Plätze der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die rechtlichen Voraussetzungen regelt das Niedersächsische Straßengesetz.
Gewidmete Straßen, Wege und Plätze gestatten jedermann den erlaubnisfreien Gebrauch im Rahmen der Verkehrsvorschriften (sogenannter Gemeingebrauch).
Mit der Widmung erfolgt gleichzeitig die Einordnung einer Straße als Gemeinde-, Regions-, Landes- oder Bundesstraße. Die Widmung kann auf einzelne Benutzerarten, wie z. B. Fußgänger und Radfahrer, beschränkt sein.
Widmung von Straßen
Ansprechpartner/in
| Stadt Burgdorf | |
| Vor dem Hannoverschen Tor 1 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-112 E-Mail: info@burgdorf.deHomepage: https://www.burgdorf.de | montags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr mittwochs und freitags 8.00 - 13.00 Uhr donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |