Untersuchungsberechtigungsschein

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33 - Bürgerbüro/ StandesamtStandort anzeigen
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-244
Telefax: 05136 898-212
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­burg­dor­f.­de/On­li­ne­Ter­min­ver­gabe

Telefonische Erreichbarkeit sowie Terminvereinbarung Bürgerbüro

Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr
Di. 8.00 - 16.00 Uhr
Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr
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offene Sprechstunde ohne Termin: Di 08:00 bis 15:30 Uhr und Mit 08:00 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1 oder Schützenplatz Burgdorf


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an.

Allgemeine Informationen

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

Benötigt werden hierfür:

  • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
  • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
An wen muss ich mich wenden?

Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

Was sollte ich noch wissen?

Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

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