Unterhaltsverpflichtete Personen können eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde für ihre minderjährigen Kinder beurkunden lassen. Diese wird an die anfordernde Stelle gesandt und der Unterhaltsverpflichtete erhält hiervon Ausfertigungen.
Unterhaltsverpflichtungsurkunden
| Frau Tillner (A-M) | |
| Rathaus V, Zimmer 7 - Jugendverwaltung // EG Rolandstraße 13 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-338 E-Mail: beistand@burgdorf.deE-Mail: szramka@burgdorf.de | |
| Frau Heske (N-Z) | |
| Rathaus V, Zimmer 9 - Sorgeerklärung und Beistandschaft // EG Rolandstraße 13 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-318 E-Mail: heske@burgdorf.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie in Burgdorf wohnhaft sind, können Sie sich an die Urkundspersonen der Jugendverwaltungsabteilung, Frau Szramka und Frau Heske, wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis des Unterhaltsverpflichteten
Rechtsgrundlage
- § 1612 ff BGB
Bemerkungen
Bitte vereinbaren Sie für die Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtungsurkunde vorab telefonisch oder per Mail einen Termin. Danke!
