Als gesetzlich versicherte Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) erhalten. Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.
Das Ziel ist, die Versorgung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen.
Je nach individuellem Bedarf enthält sie
- Beratung
- Koordination der Versorgung
- unterstützende Teilversorgung oder
- vollständige Versorgung
Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, können Sie als Teilleistung, die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung erhalten.
