Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Ansprechpartner/in
Stadt Burgdorf
Vor dem Hannoverschen Tor 1
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-0
Telefax: 05136 898-112
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­burg­dor­f.de
montags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
mittwochs und freitags 8.00 - 13.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.

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