Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Stelle an- bzw. abmelden. Wer im Inland umzieht, braucht sich nicht abzumelden.
Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnungen sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.
Sind mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.
