Krankenversicherungsanmeldung und -beitrag

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Allgemeine Informationen

Als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmer paritätisch mit den Arbeitgebern einen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag. Dieser berechnet sich nach dem Bruttogehalt des jeweiligen Arbeitnehmers. Für den Krankenversicherungsbeitrag gilt ein allgemeiner prozentualer Berechnungssatz kombiniert mit dem Berechnungssatz der jeweiligen Krankenkasse, dem kassenindividuellen Zusatzbetrag. Informationen zu den Beiträgen und Tarifen gib es beim Bundesministerium für Gesundheit.

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