Kleiner Waffenschein

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Waffenbehörde Region HannoverHildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon: +49 511 616-22945
Telefax: +49 511 616-1124946
E-Mail:

 

Allgemeine Informationen

Volljährige Personen dürfen erlaubnisfreie Schreckschuss- und Reizstoffwaffen kaufen und besitzen. Die Waffen müssen durch ein PTB-Zeichen als zulassungsfrei gekennzeichnet sein.

Zum Führen, also dem Beisichtragen solcher Waffen außerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume oder des bewohnten Grundstücks, benötigen Sie jedoch zusätzlich einen "Kleinen Waffenschein". Dieser kann erteilt werden, wenn der Antragsteller volljährig, zuverlässig und persönlich geeignet ist. Der "Kleine Waffenschein" gilt unbefristet für alle zugelassenen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen. Ein Führen ohne den "Kleinen Waffenschein" wird als Straftat verfolgt. Auch der "Kleine Waffenschein" erlaubt das Schießen mit der Waffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums nur in Notfällen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Erteilung eines "Kleinen Waffenscheines" beträgt  50,00 EUR.

Auch die Ablehnung eines Antrages ist mit maximal 37,50 EUR gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz

Was sollte ich noch wissen?

etwa vier Wochen Bearbeitungszeit

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