Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Kirchenein- und -austritt
| Frau Melanie Schulz | |
| Rathaus III, Zimmer 11 - Büro // EG Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-303 E-Mail: standesamt@burgdorf.deE-Mail: m.schulz@burgdorf.de | |
| Herr Nico Scheel | |
| Rathaus III Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-343 E-Mail: standesamt@burgdorf.deE-Mail: n.scheel@burgdorf.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 30,00 EUR
Kirchenaustritt
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
