Hilfe für junge Volljährige

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51.2 - JugendhilfeStandort anzeigen
Rolandstraße 13
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-0
Telefax: 05136 898-312
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­burg­dor­f.de

Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr
Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

In dringenden Notfällen außerhalb der angegebenen Sprechzeiten des Jugendamtes wenden Sie sich bitte an die hiesige Polizeidienststelle unter Tel. 05136-9614115.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

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51.02 - Team Wirtschaftliche Jugendhilfe VCard
Hildesheimer Str. 18
30169 Hannover
Telefon: 0511616-23310
Telefax: 0511616-1124546
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.de
51.06 - Team ASD Burgwedel, Isernhagen, Wedemark, Uetze VCard
Ehlbeek 3
30938 Burgwedel
Telefon: 051161627750
Telefax: 0511616-27760
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/asdÖffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
51.08 - Team ASD Neustadt, Wunstorf VCard
Wunstorfer Str. 8
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 051161626701
Telefax: 0511616-26030
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/asdÖffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
51.10 - Team ASD Springe, Pattensen VCard
Fünfhausenstr. 6
31832 Springe
Telefon: 051161623002
Telefax: 0511616-23101
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Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
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Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
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51.19 - Team Pflegekinder und Adoption VCard
Hildesheimer Str. 267
30519 Hannover
Telefon: 051161622129
Telefax: 051161623446
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Montag: 08:30 - 15:30 Uhr
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Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
Region Hannover - 51.05 - Team ASD Barsinghausen, Wennigsen, Gehrden VCard
Gurkenstr. 3
30890 Barsinghausen
Telefon: 051161626685
Telefax: 0511616-28100
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/asdÖffnungszeiten:
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Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Region Hannover - 51.09 - Team ASD Ronnenberg, Hemmingen, Seelze, Sehnde und Clearingstelle VCard
Ronnenberger Str. 22
30952 Ronnenberg
Telefon: 051161621129
Telefax: 05111123486
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/asdÖffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Allgemeine Informationen

Die "Hilfen für junge Volljährige" beinhalten unterschiedliche Leistungen, die für junge Erwachsene geeignet sind. Die Hilfe soll Menschen zwischen 18 und 21 helfen, ein Leben in Eigenverantwortung und selbstbestimmt zu führen. Bei der Antragstellung wird geprüft, welche Hilfen im Einzelfall sinnvoll sind.

Wenn das 21. Lebensjahr vollendet wurde, kann es in begründeten Einzelfällen eine Fortsetzungshilfe geben.

Das Jugendamt bietet unterschiedliche, individuelle Unterstützung an. Die Unterstützung orientiert sich dabei an:

  • Persönliche Zielen
  • Wünschen
  • Fähigkeiten
  • Ressourcen

Ressourcen können sein: das Umfeld, Freundinnen und Freunde und die Familie.

Pädagogische Fachkräfte begleiten den Menschen dabei, Alltagsprobleme zu bewältigen und helfen, eine Perspektive zu entwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person bei Ihren Eltern, in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngruppe lebt.

Folgende Formen gibt es:

  • Erziehungsbeistandschaft – eine Person unterstützt im Alltag.
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, um persönliche Krisen zu meisten und Probleme immer mehr selbst zu lösen.
  • Heimerziehung – Betreuung in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses
  • Betreute Wohnformen – der Weg in ein eigenständiges Leben in den eigenen 4 Wänden
  • Eingliederungshilfe für junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.

Junge Menschen, die bereits vor ihrer Volljährigkeit Hilfe vom Jugendamt erhalten haben und diese Hilfe weiter erhalten möchten, müssen selbst einen Antrag auf Hilfen für junge Volljährige stellen. Vorher waren die Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) anspruchsberechtigt. 
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Jugendamt der Stadt Burgdorf

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Ausweis
Welche Gebühren fallen an?

Eine Hilfe für junge Volljährige in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Sie bei Ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.

Bei einer Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen, wenn Sie ein Einkommen haben oder über Vermögen verfügen. Stationär bedeutet, dass Sie in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben.

Rechtsbehelf

Wenn Sie mit der Entscheidung des Jugendamtes über die beantragte Hilfe nicht einverstanden sind, können Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.

Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung erhoben werden.

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