Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Hauswirtschaftshilfe
Ansprechpartner/in
| Stadt Burgdorf | |
| Vor dem Hannoverschen Tor 1 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-112 E-Mail: info@burgdorf.deHomepage: https://www.burgdorf.de | montags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr mittwochs und freitags 8.00 - 13.00 Uhr donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
| Antrag auf Leistung nach dem SGB XII (1021 KB) |
