Gaststättenrecht: Bescheinigung - Erkenntnisstand

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31303 Burgdorf
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Allgemeine Informationen

Sie möchten ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben und haben im Rahmen des Anzeigeverfahrens angegeben, dass Alkohol ausgeschenkt werden soll? Dann müssen Sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Die Erkenntnisse aus dieser Überprüfung können Sie sich von der Behörde bescheinigen lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • Vertretungsvollmacht der gesetzlichen Vertreter
Welche Gebühren fallen an?
  • :0,00 EUR - 56,00 EUR

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.5.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenverordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle. 

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsbehelf

Lehnt die zuständige Gaststättenbehörde die Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung ab, können Sie beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Anträge / Formulare
  • formlos
  • Onlineverfahren: möglich
  • Schriftform: nicht erforderlich
  • Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
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