Gaststättenbetrieb: Anzeige - früherer Beginn

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Frau StrehmelStandort anzeigen
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An wen muss ich mich wenden?

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz
Welche Gebühren fallen an?



Zahlungsarten
  • Rechnung
  • Barzahlung
  • Überweisung
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :4 Wochen
    vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen

An der Einhaltung der Anzeigefrist von 4 Wochen vor Betriebsaufnahme besteht ein erhebliches Interesse. Wenn die Einhaltung dieser Frist für Sie jedoch nicht zumutbar ist, sind Sie aufgefordert, den erstmaligen Ausschank von Getränken oder die Abgabe von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle frühestmöglich anzuzeigen.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliches Klageverfahren

Anträge / Formulare
  • Das Anliegen, den früheren Beginn des Gaststättengewerbes zuzulassen, kann formlos bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
  • Schriftform: erforderlich
  • persönliches Erscheinen: nicht erforderlich
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