Futtermittelunternehmen - Zulassung nach Art. 10 VO (EG) Nr. 183/2005

Allgemeine Informationen

Futtermittelbetriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 benötigen eine Zulassung der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß ALLGO - Kostentarif Ziffer 34.2.1 betragen die Gebühren 250,00 bis 1.500,00 Euro.

Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

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