Futtermittelbetriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 benötigen eine Zulassung der zuständigen Stelle.
Futtermittelunternehmen - Zulassung nach Art. 10 VO (EG) Nr. 183/2005
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß ALLGO - Kostentarif Ziffer 34.2.1 betragen die Gebühren 250,00 bis 1.500,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.