Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein

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32.24 - Team Fahrerlaubnisangelegenheiten 1 VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 051161621744
E-Mail: Homepage: htt­ps://han­no­ver­.­de/fs-re­gionÖffnungszeiten:
Montag: 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr
Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr

Allgemeine Informationen

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • bei Vorlage des Personalausweises ist keine Meldebescheinigung notwendig
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

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