Um erlaubnispflichtige Waffen zu Jagdaufenthalten oder Schießsportveranstaltungen innerhalb der EU transportieren zu dürfen, benötigen Sie für Ihre Waffen den Europäischen Feuerwaffenpass. In den EFP können bis zu zehn bereits auf einer Waffenbesitzkarte des Antragstellers vermerkte Waffen eingetragen werden. Die Ausstellung kann erfolgen, wenn der Antragsteller ein Bedürfnis für eine Mitnahme der Waffen ins Ausland, z. B. in Form einer Einladung zu einer Veranstaltung nachweist. Der Feuerwaffenpass hat je nach eingetragener Waffenkategorie eine Gültigkeit von fünf bzw. zehn Jahren und kann anschließend verlängert werden.
Europäischer Feuerwaffenpass
| Waffenbehörde Region HannoverHildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: +49 511 616-22945 Telefax: +49 511 616-1124946 E-Mail: jagd.waffen@region-hannover.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lichtbild des Antragstellers im Format 45 x 35 mm
Welche Gebühren fallen an?
- Ersterteilung: 40,90 EUR
- Verlängerung: 10,23 EUR
Rechtsgrundlage
Waffengesetz
Was sollte ich noch wissen?
Die Mitnahmemöglichkeiten sind nach Waffenart- und Anzahl unterschiedlich. Vorherige Nachfrage bei einer Vertretung des jeweiligen Landes wird dringend empfohlen.
Bemerkungen
etwa zwei Wochen Bearbeitungszeit
