Der Erwerb von Waffen aufgrund einer Erwerbserlaubnis bzw. das Überlassen ist mit folgenden Formularen bei der Waffenbehörde (innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb/Überlassen) anzuzeigen.
Bei Erwerb der Waffe von einem Händler ist das original Erlaubnisdokument dem Händler vorzulegen. Dieser ist verpflichtet den Erwerb der Waffe darin einzutragen.
