Erwerbs- / Überlassungsanzeige

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Waffenbehörde Region HannoverHildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon: +49 511 616-22945
Telefax: +49 511 616-1124946
E-Mail:

 

Allgemeine Informationen

Der Erwerb von Waffen aufgrund einer Erwerbserlaubnis bzw. das Überlassen ist mit folgenden Formularen bei der Waffenbehörde (innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb/Überlassen) anzuzeigen.

Bei Erwerb der Waffe von einem Händler ist das original Erlaubnisdokument dem Händler vorzulegen. Dieser ist verpflichtet den Erwerb der Waffe darin einzutragen.

Rechtsgrundlage
  • Waffengesetz
  • Kostenverordnung zum Waffengesetz
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