Berufsausbildung: Änderung des Ausbildungsvertrages

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Ärztekammer Niedersachsen VCard
Karl-Wiechert-Allee 18-22
30625 Hannover
Telefon: 0511380-02
Telefax: 0511380-2240
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ae­kn.de
Apothekerkammer Niedersachsen VCard
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511390-990
Telefax: 0511390-99-36
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.apo­the­ker­kam­mer-nie­der­sach­sen.de
Steuerberaterkammer Niedersachsen VCard
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Telefon: 051128890-0
Telefax: 051128340-32
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.stbk-nie­der­sach­sen.de
Zahnärztekammer Niedersachsen VCard
Zeißstraße 11a
30519 Hannover
Telefon: 051183391-0
Telefax: 051183391-116
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.z­kn.de

Allgemeine Informationen

Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie wesentliche inhaltliche Änderung eines bestehenden Ausbildungsvertrages der zuständigen Kammer melden. Die Änderungen werden in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

An die fachlich und örtlich zuständige Kammer:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Steuerberaterkammer
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Eintragung sind folgende Angaben zu machen:

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des/der Auszubildenden,
  • Name und Anschrift der Ausbildungsstätte,
  • Ausbildungsberuf,
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung,
  • Veränderungen des Vertragsinhalts unterzeichnet von den Vertragspartnern und gegebenenfalls den Erziehungsberechtigten.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich nach der Änderung des Ausbildungsvertrages erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Für Änderungen der Ausbildungsdauer siehe:
Berufsausbildung: Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit

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