Baumfällgenehmigung

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Untere Naturschutzbehörde - Fachbereich Umwelt der Region HannoverHildesheimer Straße 20
Hannover
Telefon: 0511 616-22641
Telefax: 0511 616-22679
E-Mail:

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover.

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde - Fachbereich Umwelt der Region Hannover

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

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