Arbeitsunfall / Schulwegunfall

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Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover / Landesunfallkasse NiedersachsenAm Mittelfelde 169
30519 Hannover
Telefon: 0511 8707-0

 
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0
Telefax: 030 13001-9876
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.d­gu­v.de

 

Allgemeine Informationen

Wenn Beschäftigte Ihres Unternehmens infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls getötet oder so verletzt werden, dass sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind, müssen Sie eine Unfallanzeige gegenüber dem zuständigen Unfallversicherungsträger erstatten.

Dies gilt auch, wenn Sie vermuten, dass bei Versicherten Ihres Unternehmens eine Berufskrankheit vorliegen könnte.

An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Berufsgenossenschaften , der Landesunfallkasse bzw. bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden .

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Rechtsbehelf

Gegen ablehnende Bescheide des Unfallversicherungsträgers können Sie Widerspruch einlegen. War der Widerspruch nicht erfolgreich, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Was sollte ich noch wissen?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheit abzusichern.

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