Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten, da Sie eine andere Staatsangehörigkeit erwerben wollen und der fremde Staat die zuvor erfolgte Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit davon abhängig macht, können Sie die Entlassung beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit (Entlassungsurkunde).
Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
| Bundesverwaltungsamt50728 Köln Telefon: 0228 993584485 Telefax: 0228 993582846 E-Mail: staatsangehoerigkeit@bva.bund.de | Mo - Do 8:00 - 16:30 Uhr Fr 8:00 - 15:00 Uhr |
